Rechtsprechung
BVerwG, 19.01.1979 - 1 B 20.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Asyl
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 3945.81
Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein Anspruch auf Gewährung von Asyl nur dann besteht, wenn der Asylbewerber für seine Person die aus Tatsachen begründete Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung hegen muß (BVerwGE 4, 238; Urteil vom 29. Juni 1962 - BVerwG 1 C 54.60 - Beschluß vom 19. Januar 1979 - BVerwG 1 B 20.79 - Beschluß vom 13. März 1980 - BVerwG 1 B 53.80 -). - BVerwG, 18.08.1980 - 9 B 681.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Asylverfahren
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es darauf an, daß der Betreffende eine ihm in seinem Heimatstaat drohende politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit darzutun vermag, so daß eine Rückkehr in die Heimat bei verständiger Würdigung des Falles als unzumutbar erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 54.63 - Beschlüsse vom 19. Januar 1979 - BVerwG 1 B 20.79 - und vom 5. Februar 1979 - BVerwG 1 B 68.79 -).